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KfW-Förderung für den Neubau 2026: Welche Programme es gibt

Von Manuel Digeronimo · 12. Oktober 2026 · 7 Min. Lesezeit

Die KfW fördert den Neubau von Wohngebäuden mit zinsverbilligten Krediten. Die Neubauprogramme für Wohngebäude sind keine Zuschüsse, du zahlst das Geld also zurück. Welche Programme infrage kommen, hängt vom Energiestandard, vom Einkommen und von der Familiensituation ab. Dieser Überblick zeigt den Stand vom Oktober 2026. Die Zinssätze selbst nennt die KfW tagesaktuell, sie ändern sich laufend und stehen deshalb hier nicht als feste Zahl.

Die Programme im Überblick

Für private Bauherren sind vier Kreditprogramme relevant. Drei davon verlangen einen hohen Energiestandard, eines ist an keinen Standard gebunden.

ProgrammFür wenAnforderungKredit
Klimafreundlicher Neubau (297/298)Bauherren und Käufer von Neubauten, ohne EinkommensgrenzeEffizienzhaus 40 plus Grenzwerte für Treibhausgase im Lebenszyklus, optional mit QNGbis 100 000 Euro je Wohneinheit, mit QNG bis 150 000 Euro
Befristete Stufe Effizienzhaus 55 (in 297/298)Vorhaben mit gültiger BaugenehmigungEffizienzhaus 55, keine fossile Heizungbis 100 000 Euro je Wohneinheit, Anträge längstens bis 31.12.2026
Wohneigentum für Familien (300)Familien mit Kind unter 18, Einkommensgrenze, kein vorhandenes WohneigentumEffizienzhaus 40 plus Lebenszyklus-Anforderungen, optional mit QNG170 000 bis 270 000 Euro je nach Kinderzahl und Stufe
Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (296)Bauherren und InvestorenEffizienzhaus 55, Lebenszyklus-Grenzwerte, Kostendeckel, Mindestzahl an Zimmernbis 100 000 Euro je Wohneinheit
Wohneigentumsprogramm (124)Selbstnutzer, ohne Einkommensgrenzekein Energiestandardbis 100 000 Euro je Vorhaben

Die KfW-Kredite ersetzen keine Bankfinanzierung, sie ergänzen sie. Den Rest des Kaufpreises oder der Baukosten finanzierst du über ein normales Annuitätendarlehen. Wie sich die Gesamtrate zusammensetzt, kannst du mit dem Hypothekenrechner durchspielen.

Klimafreundlicher Neubau (297/298)

Das Programm fördert neu gebaute oder neu gekaufte Wohngebäude, die als „Klimafreundliches Wohngebäude“ gelten. Dafür muss das Haus die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 erfüllen und zusätzlich Grenzwerte für die Treibhausgasemissionen im gesamten Lebenszyklus einhalten. Diese Lebenszyklusanalyse (LCA) berechnet ein Energieeffizienz-Experte. Eine Heizung mit Öl, Gas oder Biomasse ist ausgeschlossen.

Laut Merkblatt (Stand 07/2026) beträgt der Kredit bis zu 100 000 Euro je Wohneinheit. Mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) steigt er auf bis zu 150 000 Euro. Das Siegel setzt ein Zertifikat in der Stufe QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM voraus, das eine akkreditierte Stelle ausstellt. Die Zertifizierung kostet Geld und Zeit. Ob sich der höhere Kreditbetrag dafür lohnt, solltest du mit deinem Energieberater durchrechnen.

Eine Einkommensgrenze gibt es in diesem Programm nicht. Für private Bauherren ist in der Regel die Programmnummer 297 maßgeblich, 298 richtet sich an Unternehmen und andere Investoren.

Befristet: Effizienzhaus 55 mit Baugenehmigung

Seit Dezember 2025 fördert die KfW im Klimafreundlichen Neubau befristet auch das Effizienzhaus 55. Der Bund will damit Projekte anschieben, die bereits genehmigt sind, aber nicht gebaut werden. Die Stufe war zunächst bis 30. Juni 2026 befristet. Am 22. Juni 2026 hat die KfW sie verlängert: Anträge sind bis 31. Dezember 2026 möglich, aber nur, solange die Bundesmittel reichen. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht.

Wenn du eine Baugenehmigung für ein Effizienzhaus 55 hast, ist das Zeitfenster bis Jahresende die letzte bekannte Gelegenheit für diese Förderung. Ob danach eine Nachfolgeregelung kommt, ist bislang nicht bekannt.

Wohneigentum für Familien (300)

Dieses Programm ist für Familien gedacht, die zum ersten Mal Wohneigentum bilden. Die Voraussetzungen laut Merkblatt:

Kinder im HaushaltKlimafreundliches Wohngebäudemit QNG
1 bis 2170 000 Euro220 000 Euro
3 bis 4200 000 Euro250 000 Euro
5 und mehr220 000 Euro270 000 Euro

Wichtig: Für dasselbe Haus kannst du das Programm 300 nicht mit dem Klimafreundlichen Neubau 297 kombinieren. Du entscheidest dich für eines der beiden. Für Familien unter der Einkommensgrenze ist 300 wegen der höheren Kreditbeträge meist die bessere Wahl.

Niedrigpreissegment (296) und Wohneigentumsprogramm (124)

Das Programm 296 fördert Gebäude, die auf Effizienzhaus-55-Niveau gebaut werden, Lebenszyklus-Grenzwerte einhalten und eine Obergrenze für bestimmte Lebenszykluskosten unterschreiten. Außerdem schreibt es eine Mindestzahl an Zimmern je nach Wohnfläche vor. Der Kredit beträgt bis zu 100 000 Euro je neuer Wohneinheit (Merkblatt Stand 06/2026). Die Anforderungen sind eng. Ob dein Entwurf sie erfüllt, kann nur der Energieeffizienz-Experte prüfen.

Das Wohneigentumsprogramm 124 ist das einfachste KfW-Programm. Es verlangt keinen Energiestandard und hat keine Einkommensgrenze. Gefördert werden Bau oder Kauf eines selbst genutzten Hauses oder einer Eigentumswohnung mit bis zu 100 000 Euro je Vorhaben. Du wählst eine Zinsbindung von 5 oder 10 Jahren. Der Zinsvorteil gegenüber einem Bankdarlehen ist hier typischerweise kleiner als in den Effizienzprogrammen, deshalb lohnt der Vergleich mit dem Angebot deiner Bank.

Laufzeiten, Zinsbindung und Kosten

Die Programme 297, 300 und 296 bieten die gleichen Laufzeitvarianten. Die Mindestlaufzeit beträgt vier Jahre.

Rufst du den Kredit nicht innerhalb von zwölf Monaten nach der Zusage ab, berechnet die KfW eine Bereitstellungsprovision von 0,15 Prozent pro Monat auf den noch nicht abgerufenen Betrag. Bei langen Bauzeiten solltest du das einplanen. Wie du die passende Zinsbindung für das Bankdarlehen findest, erklärt unser Artikel zur Zinsbindung.

Antrag: vor dem Vorhabenbeginn und über die Bank

Den Antrag stellst du nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner: Bank, Sparkasse, Bausparkasse oder Versicherung. Entscheidend ist der Zeitpunkt. Der Antrag muss bei der KfW eingegangen sein, bevor das Vorhaben beginnt. Ein früherer Beginn macht die Förderung unmöglich.

Der typische Ablauf für ein Effizienzhaus:

  1. Energieeffizienz-Experten aus der Expertenliste beauftragen und das Haus planen lassen.
  2. Der Experte erstellt die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA). Ohne sie nimmt die Bank den Antrag nicht an.
  3. Antrag über die Bank stellen. Für Programm 300 auch Steuerbescheide und Nachweise zu den Kindern bereithalten.
  4. Erst nach Eingang des Antrags bei der KfW den Bauvertrag unterschreiben.
  5. Nach Fertigstellung bestätigt der Experte die Umsetzung, du weist die Verwendung der Mittel nach.

Beispielrechnung: Familie mit zwei Kindern

Ein Paar mit zwei Kindern (5 und 8 Jahre) plant ein Effizienzhaus 40 ohne QNG. Das zu versteuernde Einkommen lag vor zwei Jahren bei 94 000 Euro, vor drei Jahren bei 90 000 Euro.

Mit QNG-Zertifikat könnte die Familie 220 000 Euro über die KfW finanzieren, das Bankdarlehen sinkt dann auf 210 000 Euro. Ob der zusätzliche Zinsvorteil die Kosten der Zertifizierung deckt, hängt von den Konditionen am Tag des Antrags ab.

Kurz gesagt: Für Familien unter der Einkommensgrenze ist „Wohneigentum für Familien“ (300) mit bis zu 270 000 Euro das stärkste Neubauprogramm, verlangt aber Effizienzhaus 40. Ohne Kinder bleiben der Klimafreundliche Neubau (297) mit bis zu 150 000 Euro und das Programm 124 ohne Effizienzvorgaben. Die befristete Effizienzhaus-55-Förderung läuft längstens bis 31. Dezember 2026. Stelle den Antrag immer, bevor du den Bauvertrag unterschreibst.

Quellen

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Finanz-, Steuer-, Rechts- oder Bauberatung. Zahlen und Regeln können sich ändern.

Über den Autor

Manuel Digeronimo plant und baut gerade selbst ein Einfamilienhaus. Aus diesem Projekt sind die Rechner und Planer von BetonBilanz entstanden. In den Artikeln schreibt er auf, was er dabei recherchiert und nachgerechnet hat. Mehr über BetonBilanz

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