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Balkonkraftwerk 2026: Was erlaubt ist und was es bringt

Von Manuel Digeronimo · 12. Oktober 2026 · 5 Min. Lesezeit

Ein Balkonkraftwerk, offiziell Steckersolargerät, besteht aus einem oder mehreren Solarmodulen und einem kleinen Wechselrichter. Es wird über eine Steckdose mit dem Hausnetz verbunden und deckt einen Teil deines Grundverbrauchs. Seit 2024 sind die Regeln deutlich einfacher geworden. Ende 2025 kam eine eigene Produktnorm dazu. Hier steht, was im Oktober 2026 gilt.

Die Leistungsgrenzen: 800 VA und 2000 Wp

Mit dem Solarpaket I wurden Steckersolargeräte als eigene Kategorie im Erneuerbare-Energien-Gesetz eingeführt. Zwei Grenzen sind entscheidend:

Pro Stromzähler ist ein Steckersolargerät vorgesehen. Wer zwei Geräte an zwei Steckdosen betreibt, überschreitet schnell die Grenze und verliert den vereinfachten Status.

Schuko oder Wieland: was die neue Norm regelt

Seit Dezember 2025 gibt es mit DIN VDE V 0126-95 die erste Produktnorm für Steckersolargeräte. Sie gilt für Geräte ohne Speicher und unterscheidet zwei Fälle:

Haushaltsstecker (Schuko)Energiesteckvorrichtung (z. B. Wieland)
Wechselrichtermax. 800 VAmax. 800 VA
Modulleistungmax. 960 Wpmax. 2 000 Wp
Montage der Steckdosevorhandene Steckdosespezielle Einspeisesteckdose durch Elektrofachkraft
Prüfung des StromkreisesHausinstallation muss die Summe aus Bezug und Einspeisung tragenElektrofachkraft prüft und passt bei Bedarf an

Schuko-Stecker sind nur in normgerechter Ausführung zulässig, zum Beispiel mit Berührungsschutz der Kontakte oder interner Trennung im Wechselrichter. Die Begrenzung auf 960 Wp soll verhindern, dass das Gerät über viele Stunden dauerhaft 800 W einspeist. Weitere Vorgaben der Norm: keine Mehrfachsteckdosen, eine Anschlussleitung von mindestens 5 m und Verlängerungen nur mit Freigabe des Herstellers. Geräte, die bereits in Betrieb sind, betrifft die Norm nicht. Manche Förderprogramme von Kommunen oder Ländern verlangen weiterhin eine Wieland-Steckdose.

Anmeldung: nur noch Marktstammdatenregister

Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist seit Mai 2024 nicht mehr nötig. Du musst dein Gerät aber im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen. Dafür gibt es seit April 2024 den vereinfachten Eintrag „Steckerfertige Solaranlage“ mit nur fünf Angaben:

  1. Modulleistung
  2. Wechselrichterleistung
  3. Standort
  4. Datum der Inbetriebnahme
  5. Zählernummer

Der Netzbetreiber bekommt eine Meldung der Bundesnetzagentur und tauscht bei Bedarf deinen Zähler. Bis dahin darf ein alter Ferraris-Zähler übergangsweise rückwärtslaufen. Du kannst das Gerät also direkt nach dem Kauf nutzen. Eine Vergütung für eingespeisten Strom bekommen fast alle Steckersolargeräte nicht, weil sie bei der vereinfachten Anmeldung der „unentgeltlichen Abnahme“ zugeordnet werden. Von der 60-%-Einspeisebegrenzung für neue PV-Anlagen nach dem Solarspitzengesetz sind Steckersolargeräte bis 2 kW und 800 VA ausgenommen.

Mieter und Wohnungseigentümer

Seit Oktober 2024 sind Steckersolargeräte im Miet- und im Wohnungseigentumsrecht eine privilegierte Maßnahme. Du brauchst weiterhin die Zustimmung, wenn du das Gerät außen am Balkon oder an der Fassade anbringst. Vermieter und Eigentümergemeinschaft dürfen sie aber nur verweigern, wenn die Anlage für sie unzumutbar wäre. Über die Art der Montage, etwa Farbe oder Befestigung, kann mitentschieden werden.

Was bringt ein Balkonkraftwerk?

Laut Verbraucherzentrale NRW erzeugt ein 400-Wp-Modul an einem unverschatteten Südbalkon rund 280 kWh im Jahr. Das sind etwa 0,7 kWh pro Wp. Senkrecht am Geländer montierte Module liefern weniger als geneigte. Ausrichtungen zwischen Nordost und Nordwest und Verschattung senken den Ertrag stark.

Wie viel du davon selbst nutzt, hängt von deiner Grundlast ab, also dem Strom, den Kühlschrank, Router und Standby-Geräte tagsüber ständig brauchen. Strom, den du nicht sofort verbrauchst, fließt ins Netz und bleibt in der Regel unvergütet.

Beispielrechnung mit zwei Modulen

Du kaufst ein Set mit zwei Modulen zu je 450 Wp und einem 800-VA-Wechselrichter. Mit 900 Wp bleibst du unter 960 Wp und darfst einen normgerechten Schuko-Stecker nutzen. Das Set kostet angenommen 600 Euro.

SchrittWert
Modulleistung900 Wp
Jahresertrag (0,7 kWh pro Wp, Süd, unverschattet)ca. 630 kWh
Davon selbst genutzt (Annahme 60 %)ca. 380 kWh
Strompreis (BDEW-Durchschnitt 2026)37 Cent pro kWh
Ersparnis pro Jahrca. 140 Euro
Amortisation bei 600 Euroca. 4 bis 5 Jahre

Bei Ost- oder Westausrichtung oder einer geringeren Grundlast sinkt die Ersparnis, die Amortisation verlängert sich entsprechend. Die Verbraucherzentrale NRW nennt für ein 400-Wp-Gerät eine Ersparnis von rund 60 Euro im Jahr bei 30 Cent pro kWh und eine Amortisation in typischerweise drei bis fünf Jahren. Ob deine Wohnung oder dein Dach für eine größere Anlage taugt, kannst du mit dem Solarplaner grob prüfen.

Worauf du beim Kauf achtest

Lohnt sich ein Speicher?

Ein Speicher hält tagsüber erzeugten Strom für den Abend vor. Damit steigt der selbst genutzte Anteil, besonders bei Modulleistungen über 800 Wp. Die Verbraucherzentrale NRW nennt Mehrkosten von 500 bis 1 000 Euro. Rechne nach: Erhöht der Speicher deinen Eigenverbrauch um 200 kWh im Jahr, sparst du bei 37 Cent rund 74 Euro. Bei 750 Euro Mehrkosten dauert die Amortisation rund zehn Jahre, also etwa so lange wie die Lebensdauer vieler Batterien.

Rechtlich sind Speicher noch nicht abschließend geregelt. Die Produktnorm DIN VDE V 0126-95 gilt nur für Geräte ohne Speicher, ein eigener Normteil ist in Arbeit. Laut Verbraucherzentrale NRW (Stand März 2026) können Geräte mit Speicher noch nicht vereinfacht angemeldet werden. Kläre vor dem Kauf mit dem Hersteller und bei Bedarf mit deinem Netzbetreiber, wie die Anmeldung läuft. Grundsätzliches zur Wirtschaftlichkeit von Batterien steht im Artikel zum Batteriespeicher.

Kurz gesagt: Erlaubt sind 800 VA Wechselrichterleistung und bis zu 2 000 Wp Module, mit Schuko-Stecker aber nur bis 960 Wp. Die Anmeldung erfolgt nur im Marktstammdatenregister, Vermieter und Eigentümergemeinschaft dürfen nur bei Unzumutbarkeit ablehnen. Ein 900-Wp-Set an einem Südbalkon spart grob 140 Euro im Jahr und rechnet sich nach etwa vier bis fünf Jahren.

Quellen

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Finanz-, Steuer-, Rechts- oder Bauberatung. Zahlen und Regeln können sich ändern.

Über den Autor

Manuel Digeronimo plant und baut gerade selbst ein Einfamilienhaus. Aus diesem Projekt sind die Rechner und Planer von BetonBilanz entstanden. In den Artikeln schreibt er auf, was er dabei recherchiert und nachgerechnet hat. Mehr über BetonBilanz

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