Elektroinstallation im Neubau: Kosten und was zur Planung gehört
Von Manuel Digeronimo · 12. Oktober 2026 · 5 Min. Lesezeit
Die Elektroinstallation ist ein Gewerk, das selten im Mittelpunkt steht und trotzdem viel Geld kostet. Fehler in der Planung lassen sich nach dem Verputzen nur noch teuer korrigieren. Dieser Artikel zeigt, mit welchen Kosten du rechnen musst, welche Schutzeinrichtungen vorgeschrieben sind und was du für Wallbox, Photovoltaik und Netzwerk vorbereiten solltest.
Was kostet die Elektroinstallation im Einfamilienhaus?
Verlässliche amtliche Zahlen gibt es nicht, die Preise hängen stark von Region, Ausstattung und Auslastung der Betriebe ab. Das Handwerkerportal MyHammer nennt mit Stand August 2026 folgende Spannen, ausdrücklich als Schätzung auf Basis von Marktbeobachtungen:
- Für ein Einfamilienhaus allgemein 8 000 bis 20 000 Euro.
- Im Neubau häufig 15 000 bis 25 000 Euro.
- Als Richtwert für den Neubau 75 bis 100 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche oder 3 bis 5 Prozent der Gesamtbaukosten.
Wo du in dieser Spanne landest, hängt vor allem von der Ausstattung ab: Anzahl der Steckdosen und Lichtauslässe, Netzwerkverkabelung, Rollladenanschlüsse und Außenanlagen. Einen Überblick über die Steckdosenzahlen je Ausstattungsstufe findest du im Artikel „Wie viele Steckdosen pro Raum?“.
Beispielrechnung für 140 m² Wohnfläche
Mit dem Richtwert von 75 bis 100 Euro pro Quadratmeter ergibt sich für ein Haus mit 140 m² Wohnfläche:
| Annahme | Rechnung | Kosten |
|---|---|---|
| unteres Ende | 140 m² × 75 Euro | 10 500 Euro |
| Mitte | 140 m² × 90 Euro | 12 600 Euro |
| oberes Ende | 140 m² × 100 Euro | 14 000 Euro |
Zum Abgleich mit der Prozentregel: Bei Baukosten von 400 000 Euro entsprechen 3 bis 5 Prozent 12 000 bis 20 000 Euro. Beide Rechenwege landen in einer ähnlichen Größenordnung.
Nicht enthalten sind meist der Hausanschluss durch den Netzbetreiber, eine Wallbox, die PV-Anlage und Smart-Home-Komponenten. Frag bei jedem Angebot nach, welche Positionen enthalten sind. Die Summe gehört in deine Gesamtkalkulation, etwa im Baukostenrechner.
Zählerschrank: Platz für Wallbox, PV und Speicher
Der Zählerschrank richtet sich nach der Technischen Anschlussregel Niederspannung VDE-AR-N 4100 und den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) deines Netzbetreibers. Seit 2026 gilt die vollständig überarbeitete Fassung VDE-AR-N 4100:2026-04. Sie regelt unter anderem die Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen. Weil die TAR die Grundlage für die TAB der Netzbetreiber ist, können sich Details regional unterscheiden. Lass dir vom Elektriker bestätigen, nach welcher TAB er plant.
Für dich heißt das: Plane den Zählerschrank lieber eine Nummer größer. Eine Wallbox oder Wärmepumpe mit mehr als 4,2 kW gilt nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz seit dem 1. Januar 2024 als steuerbare Verbrauchseinrichtung. Dann braucht es ein intelligentes Messsystem mit Steuerungseinrichtung, und für das Modul 2 der Netzentgeltreduzierung einen separaten Zähler. Beides braucht Platz. Auch ein Batteriespeicher oder eine PV-Anlage kommen mit eigenen Schutzgeräten. DIN 18015-1 sieht im Stromkreisverteiler 20 Prozent Reserveplatz vor.
Im Gegenzug für die Steuerbarkeit sinken die Netzentgelte. Die Bundesnetzagentur unterscheidet drei Module: Modul 1 ist eine pauschale Reduzierung, die je nach Netzgebiet bei etwa 110 bis 190 Euro pro Jahr lag (Stand 2023). Bei Modul 2 sinkt der Arbeitspreis des Netzentgelts auf 40 Prozent, dafür ist ein separater Zähler nötig. Modul 3 ergänzt Modul 1 um zeitvariable Netzentgelte. Gedrosselt werden darf eine Anlage nur bei drohender Überlastung des Netzes, und auch dann bleiben mindestens 4,2 kW verfügbar. Welches Modul sich lohnt, hängt von deinem Verbrauch ab. Wichtig für die Planung ist nur: Für Modul 2 muss im Zählerschrank ein zweiter Zählerplatz vorhanden sein.
Auch die Leitung vom Zählerschrank zum Stromkreisverteiler ist geregelt. Nach den FAQ des VDE FNN zur TAR Niederspannung muss sie in der Regel mindestens 63 A tragen können. Liegt der Verteiler weit vom Zählerschrank entfernt, etwa im Obergeschoss, plane den Leitungsweg und ein Leerrohr gleich mit ein.
FI-Schutzschalter und Stromkreise
Nach DIN VDE 0100-410 brauchen folgende Stromkreise einen zusätzlichen Schutz durch eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD, umgangssprachlich FI) mit höchstens 30 mA:
- Steckdosenstromkreise bis 32 A,
- Beleuchtungsstromkreise.
Ein einziger FI für das ganze Haus reicht nicht. Löst er aus, ist alles stromlos. Als Obergrenze gelten nach DIN 18015-1 sechs Endstromkreise an einem vierpoligen und zwei an einem zweipoligen FI. Alternativ gibt es kombinierte FI/LS-Schalter je Stromkreis. Die Mindestzahl der Stromkreise für Licht und Steckdosen richtet sich nach der Wohnfläche, die Tabelle dazu steht im Artikel über Steckdosen pro Raum.
Überspannungsschutz ist Pflicht
Seit den Normausgaben DIN VDE 0100-443 und 0100-534 vom Oktober 2016 ist ein Überspannungsschutz (SPD) vorgeschrieben, wenn Überspannungen Folgen für Menschenleben, öffentliche Einrichtungen, Gewerbe, größere Menschenmengen oder Einzelpersonen haben können. Der Fall „Einzelpersonen“ greift, sobald Geräte wie Haushaltsgeräte, Fernseher oder Computer angeschlossen werden. Damit ist er faktisch in jedem Wohngebäude erfüllt. Der Schutz sitzt möglichst nah am Einspeisepunkt, in Wohngebäuden üblicherweise im Zählerschrank.
Brandschutzschalter (AFDD): Empfehlung, keine allgemeine Pflicht
Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDD) erkennen Lichtbögen, etwa an beschädigten Kabeln oder losen Klemmen. Die DIN VDE 0100-420 in der Fassung 2019-10 empfiehlt sie für Schlafräume, Räume mit brennbaren Baustoffen, Räume mit unersetzlichen Werten und Betriebsstätten mit erhöhter Brandgefahr. Eine allgemeine Pflicht für Einfamilienhäuser gibt es nicht. Ob du sie einsetzt, entscheidest du mit deinem Elektriker im Rahmen einer Risikobewertung. Sinnvoll sind sie zum Beispiel in Schlaf- und Kinderzimmern und in Stromkreisen von Geräten, die unbeaufsichtigt laufen.
Leerrohre, Netzwerk und Außenanschlüsse
Leerrohre kosten im Rohbau wenig und sparen später Schlitze. DIN 18015-1 sieht einen Kommunikationsverteiler als Sternpunkt in jeder Wohnung vor und ein Leerrohr für die Kommunikationsleitung an Ladepunkten für Elektroautos. Sinnvoll sind außerdem:
- Netzwerkkabel von jedem Wohn-, Schlaf- und Arbeitsraum sternförmig zum Kommunikationsverteiler.
- Leerrohre zum Dach bzw. zum geplanten Wechselrichterplatz für eine spätere PV-Anlage.
- Eine ausreichend dimensionierte Leitung oder ein Leerrohr zum Wallbox-Platz in Garage oder Carport.
- Außensteckdosen an Terrasse und Eingang, Außenbeleuchtung und gegebenenfalls Gartenstromkreis.
- Leerrohre zu Gartenhaus, Tor oder Briefkasten, solange der Garten noch offen ist.
Wenn du eine Solaranlage planst, hilft dir der Solarplaner bei der Abschätzung der Anlagengröße. Daraus ergibt sich, wie viel Platz du im Technikraum vorsehen solltest.
Checkliste für die Elektroplanung
- Ausstattungswert je Raum festlegen (Mindest-, Standard- oder Komfortausstattung).
- Steckdosen, Schalter und Lichtauslässe nach Möbelplan im Grundriss eintragen, zum Beispiel im Elektroplaner.
- Stromkreise und FI-Aufteilung mit dem Elektriker abstimmen.
- Zählerschrank mit Reserve für Wallbox, Wärmepumpe, PV und Speicher planen und TAB des Netzbetreibers prüfen.
- Überspannungsschutz im Angebot ausdrücklich aufführen lassen.
- Über Brandschutzschalter für Schlafräume entscheiden.
- Netzwerk sternförmig und Leerrohre zu Dach, Garage und Garten planen.
- Außenanschlüsse und Außenbeleuchtung festlegen.
- Alle Wände vor dem Verputzen mit Maßstab fotografieren.
Quellen
- MyHammer Preisradar: Was kostet eine Elektroinstallation?, aktualisiert am 21. August 2026, abgerufen am 12. Oktober 2026
- VDE FNN: TAR Niederspannung VDE-AR-N 4100:2026-04, abgerufen am 12. Oktober 2026
- Bundesnetzagentur: Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (§ 14a EnWG), abgerufen am 12. Oktober 2026
- DEHN: Überspannungsschutz ist Pflicht (DIN VDE 0100-443/-534), abgerufen am 12. Oktober 2026
- FORUM VERLAG: Sind Brandschutzschalter (AFDD) Pflicht?, Stand März 2021, abgerufen am 12. Oktober 2026
- ABB Elektrospicker: DIN 18015-1 Aktualisierung, Stand Oktober 2020, abgerufen am 12. Oktober 2026
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Finanz-, Steuer-, Rechts- oder Bauberatung. Zahlen und Regeln können sich ändern.
Über den Autor
Manuel Digeronimo plant und baut gerade selbst ein Einfamilienhaus. Aus diesem Projekt sind die Rechner und Planer von BetonBilanz entstanden. In den Artikeln schreibt er auf, was er dabei recherchiert und nachgerechnet hat. Mehr über BetonBilanz